Der Thüringer Integrationspreis wird seit 2011 durch die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge ausgerufen. Sie würdigt damit herausragende Beiträge zur Integration und zum interkulturellen Zusammenleben der Menschen in Thüringen.
Das Auswahlgremium der Preisverleihung besteht aus einer Jury, die sich aus Mit-gliedern des Landesintegrationsausschusses zusammensetzt. Die Entscheidungen für die Preisverleihung werden unter Vorsitz der Thüringer Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge (BIMF) nach pflichtgemäßem Ermessen des Gremiums getroffen. Ein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung besteht nicht. Die Preisverleihung beinhaltet drei Auszeichnungen mit einer Zuwendung von insgesamt 4.500 Euro (1. Preis: 2.000 Euro, 2. Preis 1.500 Euro, 3. Preis 1.000 Euro) für die Integrationsarbeit der Preisträgerinnen und Preisträger sowie jeweils ein Porträt in Kurzfilmformat.
WER Menschen oder private und öffentliche Einrichtungen aus Thüringen können sich selbst für den Preis bewerben oder als Kandidaten vor-geschlagen werden.
WIE Die Vorschläge und Bewerbungen beschreiben ausführlich die Initiative (Ideen, Ziele, praktische Umsetzung, Erreichtes) und werden an das Büro der BIMF adressiert.
BIS WANN Die Bewerbungen und Vorschläge für den Integrationspreis 2017 „An(ge)kommen“ müssen bis zum Freitag, 1. September 2017, bei der BIMF eingegangen sein, um an der Preisverleihung teilzunehmen.
BITTE BEACHTEN! Die Kandidatinnen/Kandidaten und Bewerberinnen/ Bewerber erklären sich bereit, für die Erstellung des Filmporträts im Zeitraum vom 9. bis 27. Oktober 2017 zur Verfügung zu stehen.
Preisverleihung: 6. November 2017 im Augustinerkloster, Erfurt
(Einladung dazu ergeht gesondert)
Kontakt: Büro der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt
Tel: 0361 573511701
Fax: 0361 573511699
E-Mail: bimf@tmmjv.thueringen.de