Auf der Grundlage des „Königsteiner Schlüssels“ kommen 2,75 % aller in Deutschland ankommenden Asylsuchenden in den Freistaat Thüringen.
Wenn die Menschen in Thüringen ankommen, werden sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht und von dort dann in die Städte und Kreise verteilt. Auch hier gibt es eine entsprechende Verordnung, auf deren Grundlage dem Ilm-Kreis 5% der in Thüringen ankommenden Asylsuchenden zugewiesen werden.
Für die Unterkunft der Asylsuchenden ist der Landkreis zuständig. Die Unterkunftskosten (einschließlich Ausstattung mit dem Notwendigsten) trägt der Landkreis und bekommt hierfür eine Erstattung vom Land. Die Einrichtung der Wohnung bleibt im Eigentum des Landkreises.
Derzeit sind etwa 400 Menschen in Gemeinschaftsunterkünften und 600 in Einzelunterkünften (Wohnungen- auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Mietverträge) untergebracht.
Die Suche nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten bedeutet einen immensen Kraftaufwand, hier sind wir auf die Mithilfe aller angewiesen, entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Gesetzlich geregelt ist, dass Asylsuchende in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts nicht arbeiten dürfen. Danach erfolgt eine Vorrangprüfung: für das konkrete Stellenangebot dürfen keine deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger oder entsprechend rechtlich gleichgestellte Ausländer zur Verfügung stehen.
Erst nach einem 15- monatigen Aufenthalt besteht ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt.
Die soziale Betreuung und Beratung ausländischer Flüchtlinge ist in der Thüringer Gemeinschaftsunterkunfts- und Sozialbetreuungsverordnung geregelt und erfolgt durch Sozialarbeiter/ innen im Landratsamt und Sozialbetreuerinnen in den Gemeinschaftsunterkünften.
Im Ilm-Kreis gibt es dankenswerter Weise eine Reihe von Akteuren (Träger, Einrichtungen, Initiativen, Einzelpersonen), die die Asylsuchenden beim „Ankommen und Zurechtfinden“ unterstützen: mit Sprach-, Begegnungs– Betreuungs- und Integrationsangeboten- aber auch hier wird weitere Unterstützung benötigt.
Asylsuchende sind nicht per Chipkarte versichert- für die medizinische Versorgung ist ein Krankenbehandlungsschein vom Sozialamt erforderlich.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nur die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen zu gewährleisten.
Sprach- und Integrationskurse stehen für einen Teil der Asylsuchenden unter bestimmten Voraussetzungen (abhängig vom Herkunftsland/ grundlegende Deutschkenntnisse) offen.
Um den Menschen das Zurechtkommen hier zu ermöglichen, gibt es in unserem Kreis eine Reihe von „kleinen“ Angeboten/ Unterstützung durch Ehrenamtliche auch im sprachlichen Bereich- ohne Sprache ist Verständigung und das Zurechtkommen in einem fremden Land sehr schwierig.
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