Gewalt gegen Frauen ist eine extreme Menschenrechtsverletzung, die Frauen in allen Ländern und Kulturen erleben. In einigen Regionen erleiden bis zu sieben von zehn Frauen Gewalt. Einer Studie zufolge erfährt in Deutschland jede vierte Frau während ihres Lebens Gewalt in ihrer Paarbeziehung.
Die Formen von Gewalt gegen Frauen sind vielfältig. Sie reichen von Schlägen, Erniedrigung, Kontrolle, sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung über Zwangsheirat, Zwang zu Sterilisation und Abtreibung bis hin zu Frauenhandel, Genitalverstümmelung und Massenvergewaltigungen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat weitreichende Konsequenzen, sie schadet nicht nur den Frauen selbst, auch ihre Familien und die Gesellschaft sind davon betroffen.
Die finanziellen Folgen für die Gesellschaft und die Gesundheit der Frauen sind enorm.
Gewalt ist keine Privatangelegenheit
Körperliche und seelische Gewalt ist immer Unrecht und ist auch strafbar. Mit dem in Deutschland geltenden Gewaltschutzgesetz werden die rechtlichen Schutzmöglichkeiten der Opfer verbessert und Täter stärker zur Verantwortung gezogen. Schutz der Opfer von Gewalt gilt für Alle! Für Eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften gleichermaßen wie für weibliche und männliche Opfer.
Beratung und Hilfe
Beratung und Unterstützung erhalten Frauen insbesondere bei den ambulanten Beratungsstellen der Frauenhäuser u.a.
- bei körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt in Partnerschaft und Familie
- bei Beratungen zum Gewaltschutzgesetz und anderen in unserem Land geltenden gesetzlichen Grundlagen
- Beratungen zu Stalking
- Psychosozialer Beratung und Begleitung in schwierigen Trennungs- oder Konfliktsituationen
- Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Weitere Anlaufstellen zur Beratung und Unterstützung sind die Interventionsstellen, Frauenzentren sowie die Opferschutzbeauftragten der Polizei.
Quelle: Thüringer Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann
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