Nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz ist der Ilm-Kreis für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen Ausländern zuständig. Gemäß der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung sind fünf Prozent der in Thüringen aufgenommenen Flüchtlinge (Begriff i. S. der Verordnung) dem Ilm-Kreis zuzuweisen.
Neben der Unterbringung ist der Ilm-Kreis nach der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auch für die Versorgung der oben genannten Personengruppe nach dem AsylbLG inklusive medizinischer Versorgung und Sozialbetreuung zuständig.
Diese Aufgaben erfüllt der Ilm-Kreis im übertragenen Wirkungskreis. Mit Stand zum 15. Mai 2016 leben 786 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Ilm-Kreis.