Nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz ist der Ilm-Kreis für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen Ausländern zuständig. Gemäß der Thüringer Flüchtlingsverteilungsverordnung sind fünf Prozent der in Thüringen aufgenommenen Flüchtlinge (Begriff i. S. der Verordnung) dem Ilm-Kreis zuzuweisen.
Neben der Unterbringung ist der Ilm-Kreis nach der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auch für die Versorgung der oben genannten Personengruppe nach dem AsylbLG inklusive medizinischer Versorgung und Sozialbetreuung zuständig.
Diese Aufgaben erfüllt der Ilm-Kreis im übertragenen Wirkungskreis.
Mit Stand vom 12. Februar 2016 leben 1005 Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Ilm-Kreis. Hiervon sind 598 Personen in Arnstadt, 194 Personen in Ilmenau und 213 in anderen Orten untergebracht.